Hier wird nichts öffi gemacht, ohne meine Zustimmung. Ob jemand eine geklaute SRC dekompiliert und Fehlerfrei macht, hin oder her..
Es bleibt Geistiges Eigentum vorhanden und wenn hier einer darüber bestimmt ob teile von Cuddly oder ganze Cuddly hier öffi geht oder nicht, bin ich das ganz alleine und die Rechteinhaber die beteiligt waren.
Aber keiner der Bobs die hier eine geklaute Version dekompilieren und nun zusammensetzen.
Das ganze hatten wir schon mal, als jemand bzw Du hier eine Cuddly angeboten hat, die ich gelöscht hatte zuvor.. Da wurde dann dein Download-Link gelöscht. Sollte also hier so ein Download erscheinen, werde ich für selbiges wieder sorgen.
Mir allein, steht es zu, wem ich mit Updates oder mit etwas versorge oder nicht und wann zu welcher Zeit!
Jetzt sag ich dir mal was, MARVIN! Ich les hier schon sehr lange aber jetzt platzt mir echt der Kragen! DU hast KEINERLEI Rechte an irgendetwas hier, weder an dem Chat, "Updates" oder Grafiken, denn DU bist der EINZIGER der KLAUT! Du FAULE SAU, programmier doch selbst ein Chat, erstell selbst Grafiken und dann kannst du sagen: ALLES MEINS, MEINS, MEINS! Solange ist NICHTS DEINS! Denk mal nach wo du ohne Flav, Sunny, Dirk, Adrian, Jörn und Basti wärst du undankbares faules Arschloch

dann wärst du nur ein ganz kleiner haufen der absolut nichts hätte.
Solange du NICHTS selbst Programmiert und entworfen hast (Grafiken etc.) und solange du es deinen Proggern und Designern nicht gegen Geld abgekauft hast und nichts Vertraglich geregelt ist, hast du an Nichts Rechte, du kannst auch gerne ein Anwalt fragen, Basti darf mit dem /m System das ER ganz alleine Programmierte machen was er will, er ist der Urheber und nicht du! ER besitzt daran alles Rechte, nicht DU!
Da du NICHT der Schöpfer des Werkes bist, hast du auch KEINE Rechte daran, da die Rechte NIEMALS an dich abgetreten wurden, weder Vertraglich, noch gegen Geld, also hast du nichts hier zu sagen! Merk dir das mal, Freundchen!
Genau wie du von mir Dateien und Grafiken geklaut hast und diese als DEINE ausgegeben hast, obwohl ICH der Urheber davon bin und das alleinige RECHT daran besitze, ich hab meine Rechte NIEMALS an dich abgetreten oder an dich Verkauft, genau wie alle anderen hier! Wir alle, basti, ich und co. haben dir lediglich Sachen zur Verfügung gestellt, zur Verfügung stellen heißt noch lange nicht, das die Rechte damit automatisch an dich abgetreten werden! Auch steht das Nirgends bei dir in den AGB (die ich gescreent habe) du hättest vor Gericht so oder so keine Chance, da du keine Rechte an den Werken besitzt und du diese NICHT selbst erstellt/Programmiert hast! Jeder der dir etwas zur Verfügung gestellt hat, hat das Recht dich abzumahnen und von dir eine Vertragsstrafe o.ä. zu Verlangen! Von meinem Anwalt folgt noch eine Abmahnung + Strafgebühr von 500-1000€, such am besten schon mal den Vertrag oder die Quittung raus, das ich und alle anderen hier die Rechte an den Werken die wir erstellt haben an dich abgetreten oder Verkauft haben... ansonsten such dir am besten schonmal ein guten Job, ich glaub sonst winkt ein Aufenthalt im Gefägnis o.ä. wenn du die ganzen Strafen nicht zahlen kannst.
Und wenn ich meine Grafiken und Dateien die ich erstellt/programmiert habe, an andere weitergebe, öffentlich stelle etc. du kannst NICHTS dagegen tun, Marvin!
Hab mal für dich Noob die Erklärung im I-Net rausgesucht, was Urheber bedeutet, da es dir scheinbar ein Fremdwort ist!
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist das Recht des Werkschöpfers (Urhebers) an seinem individuellen geistigen Werk oder an einem Geschmacksmuster.
Das geistige Werk besteht aus Inhalt und innerer und äußerer Form. Die geistige Schöpfung kann sowohl im Inhalt oder in der Form oder in beidem liegen.
Es handelt sich um ein absolutes, gegenüber jedermann wirkendes Recht. Geschützte Werke sind gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) solche der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Das Urheberrecht umfasst seinem Inhalt nach die Urheberpersönlichkeitsrechte nach §§ 12 ff. UrhG, die Verwertungsrechte nach § 15 UrhG und die sonstigen
Rechte nach §§ 25 ff. UrhG.
Es schützt gegen schuldhaft rechtswidrige Verletzung strafrechtlich geschützt. Außerdem besteht ein zivilrechtlicher Schutz, da bei schuldhaftem Handeln Schadensersatzansprüche erhoben werden können. Neben diesen Ansprüchen können auch verschuldensunabhänige Ansprüche bestehen, wie z.B. ein Anspruch auf Auskunft, auf Beseitigung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung oder auf Unterlassung.